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4 x 2,5 FAO-Stunden – After-Work-Fortbildung im Familienrecht – – Modul 1: "Internationales Scheidungsrecht" – Modul 2: "Erwerbsobliegenheiten und fiktive Einkünfte und Wohnwert und Berücksichtigung von Verbindlichkeiten" – Modul 3: "Rund um die elterliche Sorge" – Modul 4: "Rund um den Zugewinn"

Seminar-ID 64_2018_FamR
Gebühr pro Person  390,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 27. September 2018 - 13. Dezember 2018
Uhrzeit: 17:30 - 20:00 Uhr
Dozent(en):
Winter, Michael, Richter am OLG Stuttgart
Strifler-Sapper, Petra, Richterin am Amtsgericht Stuttgart
Mehrle, Gebhard, Dr., Fachanwalt für Familienrecht
Maier, Joachim, Richter am OLG Stuttgart
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Modul 1: “Internationales Scheidungsrecht”

Donnerstag; 27.09.2018, 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Dozent: Richter am OLG Stuttgart Michael Winter

Eine systematische Übersicht über die anzuwendenden Rechtsvorschriften mit Fallbeispielen und Praxishinweisen für die anwaltliche Beratung, insbesondere:

  • Internationale Zuständigkeit
  • Verfahrensfragen
  • Anerkennung ausländischer Scheidungen
  • Anzuwendendes materielles Recht

Modul 2: “Erwerbsobliegenheiten und fiktive Einkünfte und Wohnwert und Berücksichtigung von Verbindlichkeiten”

Montag, 15.10.2018, 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Dozent: Richter am OLG Stuttgart Joachim Maier

  • Erwerbsobliegenheiten der Unterhaltschuldner und Unterhaltsgläubiger im Verhältnis zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und volljährigen bzw. minderjährigen Kindern
  • Anforderungen an die Erwerbsbemühungen
  • Folgen der Verletzung der Anforderungen
  • Grundlage und Umfang von Einkommensfingierungen
  • objektiver und subjektiver Wohnwert
  • Abzugspositionen, insbesondere Berücksichtigung von Kreditverbindlichkeiten in den verschiedenen Unterhaltsverhältnissen

Modul 3: “Rund um die elterliche Sorge”

Montag, 12.11.2018, 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Dozentin: Richterin am Amtsgericht Stuttgart Petra Strifler-Sapper

Elterliche Sorge – neue Entscheidungen in den Bereichen

  • Aufhebung und Übertragung der elterlichen Sorge (§§1671, 1696 BGB)
  • Übertragung der Entscheidungsbefugnis (§1628 BGB)
  • Kindeswohlgefährdung (§§1666 f BGB)

Modul 4: “Neues zum Zugewinnausgleich: Die Last mit der Auskunft: Ansprüche, Anträge, Verjährung (Der BGH und §§ 1375, 1379 BGB)

Donnerstag, 13.12.2018, 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Dozent: Fachanwalt für Familienrecht, Dr. Gebhard Mehrle

Seit der Neufassung der § 1375 und 1379 BGB sind fast 10 Jahre vergangen. In jüngster Zeit sind einzelne Rechtsfragen  beim BGH „angekommen“. Das Seminar gibt einen Überblick über die Entscheidungen der Obergerichte und des BGH zum Trennungszeitpunkt, den Fragen der Beweislastverteilung bei § 1375 BGB, der Verjährung der Ansprüche und zum Beschwerdewert bei Beschlüssen zur Auskunftsstufe. Hinweise zur Gestaltung der Anträge runden das Seminar ab.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Familienrecht“ (10 Zeitstunden).

Die Module können auch einzeln gebucht werden (ohne ESF-Förderung)

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