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Fachanwaltslehrgang im Familienrecht 2019

Seminar-ID 22_2019_FA_FamR
Gebühr pro Person  2.190,00 € umsatzsteuerbefreit
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 21. März 2019 - 20. Juli 2019
Uhrzeit: 08:30 - 18:00 Uhr
Dozent(en):
Verschiedene
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Die Konzeption erfolgt nach der aktuellen Fachanwaltsordnung.

Inhalte:

1.  Materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebensgemeinschaft
2.  Familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht
3.  Internationales Privatrecht im Familienrecht
4.  Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung


Dozententeam:
Präsident des Amtsgerichts Stuttgart a.D. Helmut Borth, Richter am AG Stuttgart – Familiengericht – Jörg Dimmler, Richterin am Amtsgericht Aalen Tanja Gunder, Rechtsanwalt Prof. Ingo Hauffe, Richter am Amtsgericht Backnang Michael Lehmann, Steuerberaterin/Fachberaterin für Internationales Steuerrecht Christine Ries, Richter am OLG Stuttgart Joachim Maier, Rechtsanwalt und FA für Familienrecht Dr. Gebhard Mehrle, Rechtsanwalt und FA für Familien- und Erbrecht Dr. Roman Rodloff und Datenschutzbeauftragte und Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Karin Scheungrab


Termine Fachanwaltslehrgang Familienrecht
BLOCK 1
Familienrechtlich relevante Bezüge zum Erbrecht

Donnerstag, 21.03.2019, 08.30 Uhr – 18.00 Uhr
Dozent: Dr. Roman Rodloff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Erbrecht

Seminarinhalt:

I.  Ehegattenerbrecht
1. Grundzüge der gesetzlichen Erbfolge
2. Grundzüge der gewillkürten Erbfolge
3. Auswirkung von Ehe, Trennung und Scheidung auf das Ehegattenerbrecht
II. Erbrechtliche Beratung bei Eheschliessung, Trennung und Scheidung
   1. Letztwillige Verfügungen, Testamentsgestaltung
2. Familienrechtliche Anordnungen
III. Rechtsverhältnisse aus Anlass der Trennung und Scheidung im Erbfall
1. Ehegattenunterhalt
2. Zugewinnausgleich
3. Versorgungsausgleich
4. Schenkung, ehebezogene Zuwendung und Ehegatteninnengesellschaft
5. Schwiegerelterliche Zuwendungen
IV. Sonstiges, Aktuelles 

Allgemeines Verfahrensrecht in Ehe- und Familiensachen Teil 1
Freitag, 22.03.2019, 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Dozent: Michael Lehmann, Richter am AG Backnang

Allgemeines Verfahrensrecht in Ehe- und Familiensachen Teil 2
Samstag, 23.03.2019, 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Dozent: Joachim Maier, Richter am OLG Stuttgart

Seminarinhalt:

  • Allgemeines Verfahrensrecht in Ehe- und Familiensachen·
  • Systematik·
  • Abgrenzung bzw. allgemeinen Zivilsachen·  Zuständigkeitsfragen·  I
  • isolierte Familiensachen·
  • Folgesachen und Scheidungsverbund·
  •  formelles Scheidungsrecht·
  • Eheaufhebungsverfahren·
  • Einstweiliger Rechtsschutz·
  • Ehewohnungs- und Haushaltssachen·
  • Gewaltschutz

BLOCK 2
Versorgungsausgleich
Donnerstag, 04.04.2019, 08.30 Uhr – 18.00 Uhr
Dozent: Helmut Borth, Präsident des Amtsgerichts Stuttgart a.D.

Seminarinhalt:

A. Gegenstand des Versorgungsausgleichs
B. Vereinbarungen über den  Versorgungsausgleich
C. Wertausgleich bei der Scheidung
D. Wertausgleich nach der Scheidung, §§ 20 – 26  VersAusglG
E. Flucht aus dem Versorgungsausgleich
F. Anpassung nach Rechtskraft wegen Unterhalt, Invalidität, Tod des Ausgleichsberechtigten
G. Abänderung  des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs, § 51 VersAusglG
H. Abänderungsverfahren  beim Wertausgleich bei der Scheidung
J. Bestimmung  der Gegenstandswerte im Versorgungsausgleich

Teil 1 Unterhaltsrecht
Freitag, 05.04.2019, 08.30 Uhr – 18.00 Uhr
Dozent: Joachim Maier, Richter am OLG Stuttgart

Seminarinhalt:

Verwandtenunterhalt:
–  Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes
–  Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes
–  Ausbildungsunterhalt
–  Elementar-, Mehr- und Sonderbedarf
–  Leistungsfähigkeit des Pflichtigen, insbesondere gegenüber minderjährigen Kindern
–  Elternunterhalt
–  Einkommensermittlung und Ehegattenunterhalt:
–  Einkommensarten, Durchschnittseinkommen
–  Sachbezug (PKW-Vorteil)
–  Bereinigung des Einkommens um Sozialabgaben, Steuer und Berufsaufwand
–  Berücksichtigung von Verbindlichkeiten
–  Wohnvorteil
–  Fiktive Einkünfte
–  Überobligatorische Einkünfte
–  Familien-, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
–  Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB und § 1615l BGB
–  Aufstockungsunterhalt
–  Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt
–  Verwirkung
–  Begrenzung und Befristung
–  Mangelfallberechnungen
–  Rechtsmittel / Rechtsbehelfe

KLAUSUR
Samstag, 06.04.2019, 08.30 Uhr – 13.30 Uhr


BLOCK 3
Kosten- und Gebührenrecht / Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe/Familienrechtliche Bezüge zum Vollstreckungsrecht
Donnerstag, 02.05.2019, 08.30 Uhr – 18.00 Uhr
Dozentin: Karin Scheungrab, Datenschutzbeauftragte und Dipl.-Rechtspflegerin (FH)

Seminarinhalt:

  • Kosten- und Gebührenrecht (U. a. außergerichtliche Beratung und Vertretung, Verbund, isolierte Verfahren, einstweilige Anordnung, Rechtsmittel, Vergleich)
  • Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe (U. a. Voraussetzungen, Antragstellung, Folgen)
  • Zwangsvollstreckung im familienrechtlichen Mandat (U. a. Vollstreckung von Unterhaltsforderungen, Auskünften)

Teil 2 Unterhaltsrecht
Freitag, 03.05.2019, 08.30 Uhr – 18.00 Uhr
Dozent: Joachim Maier, Richter am OLG Stuttgart

Seminarinhalte siehe Teil 1 vom 05.04.2019

Teil 3 Unterhaltsrecht
Samstag, 04.05.2019, 08.30 Uhr – 18.00 Uhr
Dozent: Joachim Maier, Richter am OLG Stuttgart

Seminarinhalte siehe Teil 1 vom 05.04.2019


BLOCK 4
Teil 1 Zugewinn
Donnerstag, 06.06.2019, 08.30 Uhr – 18.00 Uhr
Dozent: Dr. Gebhard Mehrle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht 

Seminarinhalt:

1.  Überblick über die gesetzlichen Güterstände
2.  Gesetzliche Regelungen zum Zugewinnausgleich
3.  Anfangsvermögen – privilegiertes Anfangsvermögen – Vermögen zum Trennungszeitpunkt (inkl. Verfahrensfragen zur Feststellung des Trennungszeitpunkts) – Endvermögen
–  Zuwendungen Dritter („Schwiegerelternrechtsprechung“, inkl. Besondere Verjährung seit 12/2015)
–  § 1375 Abs. 2 BGB, insb. Fragen des substantiellen Vortrags und der Beweislast
– Bewertung von Vermögen
4.  Auskunfts- und Belegvorlageansprüche bei Trennung und im Scheidungsverfahren
5.  Vorzeitiger Zugewinnausgleich
6.  Leistungsverweigerungsrechte; Stundung
7.  Prozessuale Fragen des Stufenantrags, u.a. eidesstattliche Versicherung
8.  Vertraglicher Ausschluss des Zugewinnausgleichs und dessen Überprüfung
9.  Rechtsprechungsübersicht zu den o.g. Themen aus den letzten 5 – 7 Jahren 

Teil 2 Zugewinn und sonstige vermögensrechtliche Ansprüche der Ehegatten und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften
Freitag, 07.06.2019, 08.30 Uhr – 18.00 Uhr
Dozent: Helmut Borth, Präsident des Amtsgerichts Stuttgart a.D. 

Seminarinhalt:

Ausgleichsansprüche aus wirtschaftlichem Zusammenwirken von Ehegatten
–  Abgrenzung Ehegatteninnengesellschaft zu  Kooperationsvertrag  sowie unbenannten Zuwendungen – neue Rechtsprechung  des BGH
–  Rückabwicklung  von Zuwendungen bei fehlgeschlagenem  Zugewinnausgleich
–  Arbeitsleistungen als Grundlage  eines Ausgleichsanspruchs
–  Treuhandabrede zwischen Ehegatten
–  Abwicklung eines Oder – Kontos – Abgrenzung zu Alleinkonto
Freistellungsansprüche bei Übernahme von Verbindlichkeiten  sowie Gewährung von Sicherheiten
–  Freistellungsanspruch bei gemeinsamen Krediten sowie Bürgschaften
–  Auswirkungen  auf Zugewinnausgleich
Gesamtschuldnerausgleich  zwischen Ehegatten
–  Umsetzung bei  Übernahme von Zins- und Tilgungsleistungen
–  Zuordnung  bei leistungsunfähigem Ehegatten
–  Einkommenssteuervorauszahlungen  sowie Nachforderung von Einkommenssteuer
–  Ausgleich bei Schuldentilgung vor Trennung – Schulden  aus der Zeit des Zusammenlebens
– Teilungsversteigerung einer Immobilie
–  Probleme  der Verteilung des Erlöses
–  Berücksichtigung  von Befreiungsansprüchen
–  prozessuales Vorgehen gegen Teilungsantrag
– Rechtsgeschäftliche Beschränkungen Verfügungen  über das Vermögen

KLAUSUR
Samstag, 08.06.2019, 08.30 Uhr – 13.30 Uhr


BLOCK 5

Kindschaftssachen
Donnerstag, 27.06.2019, 08.30 Uhr – 18.00 Uhr
Dozent: Dr. Tanja Gunder, Richterin am Amtsgericht Aalen

Seminarinhalt:

  • Kindschaftssachen i.S.v. §§ 111 Nr. 2, 151 FamFG mit Schwerpunkt Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindesherausgabe und Kindeswohlgefährdung, und zwar vom „Normalfall“ bis zu den hochstrittigen Konfliktfällen.
  • Verfahrensrecht mit Schwerpunkt VKH, einstweilige Anordnungen, isolierte Hauptsacheverfahren und Verbundverfahren einschließlich Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen.
  • Wünschenswerter Sachvortrag des Rechtsanwalts – aus der Sicht einer Familienrichterin – vor dem Familiengericht

Internationales Pivatrecht einschließlich europarechtlicher Bezüge zum Familienrecht
Freitag, 28.06.2019, 08.30 Uhr – 18.00 Uhr
Dozent: Jörg Michael Dimmler, Richter am Amtsgericht Stuttgart

Seminarinhalt:
1. Scheidung
1.1 Internationale Zuständigkeit, insbesondere Brüssel IIa-VO
1.2  Materielles Scheidungsrecht, Rom III-VO
1.3 Anerkennung einer Eheaufhebung bzw. Ehescheidung
2. Versorgungsausgleich
2.1 Internationale Zuständigkeit
2.2 Materielles Recht, Art. 17 Abs. 3 EGBGB
3. Elterliche Verantwortung
3.1 Internationale Zuständigkeit, insbes. Brüssel IIa-VO
3.2  Materielles Recht, insbes. KSÜ
3.3 Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung hinsichtlich der elterlichen Verantwortung
4. Haager Kindesentführungsübereinkommen
4.1 Formale Voraussetzungen
4.2 Materielle Voraussetzungen
5. Unterhalt
5.1 Internationale Zuständigkeit, insbes. EuUntVO
5.2 Materielles Recht, insbes. Haager Unterhaltsprotokoll vom 23.11.2007
5.3 Anerkennung und Vollstreckung unterhaltsrechtlicher Entscheidungen
6. Güterrecht
6.1 Internationale Zuständigkeit, insbes. Ausblick auf die neue EuEheGütVO
6.2 Materielles Recht, altes und neues Recht (EuEheGütVO)
7. Sonstige vermögensrechtliche Scheidungsfolgen
7.1 Internationale Zuständigkeit
7.2 Materielles Recht

Steuerrechtliche Bezüge zum Familienrecht
Samstag, 29.06.2019, 08.30 Uhr – 18.00 Uhr
Dozentin: Christine Ries, Steuerberaterin / Fachberaterin für internationales Steuerrecht

Seminarinhalt:

–  Veranlagungsarten
–  Kinder im Steuerrecht
–  Unterhaltsleistungen/Realsplitting
–  Versorgungsausgleich
–  Scheidungskosten im Steuerrecht
–  Einkunftsarten und deren Besteuerung
–  Berechnung der Einkünfte
Gewinneinkünfte
o  Bilanzierung
o  Einnahme-Überschuss-Rechnung
Überschusseinkünfte
–  Grundzüge der Bilanzierung
o  Übersicht über einzelne relevante Bilanzposten


BLOCK 6
Teil 1 Familienrechtliche Mandatsbearbeitung einschließlich materielles Ehe- und Familienrecht und Vertragsgestaltung mit Schnittstellen zum Gesellschafts- und Steuerrecht

Donnerstag, 18.07.2019, 08.30 Uhr – 18.00 Uhr
Dozent: Prof. Hauffe, Rechtsanwalt 

Seminarinhalt:

1. Mandatsannahme
2. Steuerrecht
3. Bankrecht
4. Sozialrecht
5. Versicherungsrecht
6. Erbrecht
7. Internationales Familienrecht
8. Wechselmodell
9. Prozessführung
10. Neue Medien

Teil 2 Familienrechtliche Mandatsbearbeitung einschließlich materielles Ehe- und Familienrecht und Vertragsgestaltung mit Schnittstellen zum Gesellschafts- und Steuerrecht
Freitag, 19.07.2019, 08.30 Uhr – 18.00 Uhr
Dozent: Prof. Hauffe, Rechtsanwalt

Seminarinhalt:
1. Formen der Eheverträge
2. Begrif
3. Sicherheiten, Anfechtung, Sittenwidrigkeit
4. Geschäfte des täglichen Lebens
5. Verfügungsbeschränkungen gem. §§ 1365, 1369
6. Vereinbarungen zur Ehescheidung
7. Elterliche Sorge, Umgangsrecht
8. Unterhalt
9. Gütertrennung
10. Zugewinngemeinschaft
11. Erbrecht- Ehegattentestament
12. Versorgungsausgleich
13. Hausrat
14. Ehewohnung
15. Ehegattenarbeitsverhältnis u.v.m.

KLAUSUR
Samstag, 20.07.2019, 08.30 Uhr – 13.30 Uhr


Chatroom:

Die Skripte werden in einem eigens für den Fachanwaltslehrgang eingerichteten Chatroom online gestellt und stehen dort zum downloaden bereit. Ebenfalls können sich die Teilnehmer in dem Chatroom untereinander sowie mit den Dozenten austauschen.

Seminargebühr: 

€ 2.190,00 incl. Klausurgebühren – umsatzsteuerbefreit –

ESF-Förderung wie folgt:
Es erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Zuschuss wie folgt:
30 % aus  € 2.190,00 = € 657,00
Zuschuss für Teilnehmer, welche das 50. Lebensjahr vollendet haben:
50 % aus € 2.190,00 = € 1.095,00

Die Kursgebühr ist im Übrigen zahlbar in 5 gleichbleibenden Raten am 01.03.; 01.04.; 01.05.; 01.06.; 01.07.2019. Der ESF-Zuschuss wird direkt in Abzug gebracht, so dass der Teilnehmer lediglich die Raten in reduzierter Höhe zu übernehmen hat.

Bitte beachten Sie, dass der Lehrgang hinsichtlich der Teilnehmeranzahl gedeckelt ist.

Veranstaltungsort:
Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH, Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart

Ihre Ansprechpartner für diesen Lehrgang sind:
Frau Carmen Rothenbacher/Herr Torsten Bauer
Telefon: 0711 / 22 21 55-50
Telefax: 0711 / 22 21 55-56
E-Mail: rothenbacher@rak-fortbildungsinstitut.de

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