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Schwerbehindertenarbeitsrecht 2018

Seminar-ID 41_180615-S-FA
Gebühr pro Person  220,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 15. Juni 2018
Uhrzeit: 09:00 - 16:00 Uhr
Dozent(en):
Schmidt, Bettina, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

I.  Feststellung des GdB und Gleichstellung

1.  Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX

2.  Schwerbehinderung im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX

3.  Feststellung der Behinderung sowie des Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen

4.  Gleichgestellte behinderte Menschen (§2 Abs. 3 SGB IX)

II.  Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung und Schadensersatz bei Diskriminierung wegen Behinderung nach dem AGG

III.  Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen §90 SGB IX

IV.  Präventionsmaßnahmen bei Gefährdung des Arbeitsverhältnisses (§ 84 Abs. 1 SGB IX)

V.  Zustimmungsverfahren nach §§ 85 ff. SGB IX

VI.  Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung

VII.  Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung (§ 91 SGB IX)

1.  Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung

a)  Zwei-Wochen-Frist (§ 91 Abs. 2 SGB IX)

b)  Form und Inhalt des Antrags

c)  Frist zur Entscheidung druch das Integrationsamt über den gestellten Antrag (§ 91 Abs. 3 SGB IX)

2.  Einschränkung des Ermessens (§ 91 Abs. 4 SGB IX)

a)  Zweck und Ausnahmen der Regelung in § 91 Abs. 4 SGB IX

b)  Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Behinderung

c)  Ermessensgesichtspunkte

3.  Ausspruch der außerordentlichen Kündigung nach zustimmender Entscheidung (§ 91 Abs. 5 SGB IX)

VIII.  Vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ oder „Sozialrecht“ (6 Zeitstunden).

Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit ausführlicher Darstellung der aktuellen Rechtsprechung sowie wichtigen Praxistipps.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ oder „Sozialrecht“ (6 Zeitstunden)

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