Seminar-ID | 41_180615-S-FA | |
Gebühr pro Person | 220,00 € zzgl. 19% USt. | |
Ort: | Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart | |
Datum: | 15. Juni 2018 | |
Uhrzeit: | 09:00 - 16:00 Uhr | |
Dozent(en): |
Schmidt, Bettina, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht
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ESF-gefördert: | Ja | |
Ansprechpartner | Bauer |
Seminarbeschreibung
I. Feststellung des GdB und Gleichstellung
1. Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX
2. Schwerbehinderung im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
3. Feststellung der Behinderung sowie des Grades der Behinderung (GdB) und der Merkzeichen
4. Gleichgestellte behinderte Menschen (§2 Abs. 3 SGB IX)
II. Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung und Schadensersatz bei Diskriminierung wegen Behinderung nach dem AGG
III. Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen §90 SGB IX
IV. Präventionsmaßnahmen bei Gefährdung des Arbeitsverhältnisses (§ 84 Abs. 1 SGB IX)
V. Zustimmungsverfahren nach §§ 85 ff. SGB IX
VI. Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung
VII. Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung (§ 91 SGB IX)
1. Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung
a) Zwei-Wochen-Frist (§ 91 Abs. 2 SGB IX)
b) Form und Inhalt des Antrags
c) Frist zur Entscheidung druch das Integrationsamt über den gestellten Antrag (§ 91 Abs. 3 SGB IX)
2. Einschränkung des Ermessens (§ 91 Abs. 4 SGB IX)
a) Zweck und Ausnahmen der Regelung in § 91 Abs. 4 SGB IX
b) Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Behinderung
c) Ermessensgesichtspunkte
3. Ausspruch der außerordentlichen Kündigung nach zustimmender Entscheidung (§ 91 Abs. 5 SGB IX)
VIII. Vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ oder „Sozialrecht“ (6 Zeitstunden).
Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit ausführlicher Darstellung der aktuellen Rechtsprechung sowie wichtigen Praxistipps.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Arbeitsrecht“ oder „Sozialrecht“ (6 Zeitstunden)