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Das neue Statusklärungsverfahren – Weg zur Rechtssicherheit oder vergiftetes Geschenk (2,5 FAO Stunden)

Seminar-ID 220519_4-S-FA
Gebühr pro Person  99,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 19. Mai 2022
Uhrzeit: 14:00 - 16:45 Uhr
Dozent(en):
Rittweger, Stephan, Vorsitzender Richter am Bayer. Landessozialgericht
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

Fremdpersonal, Honorarkräfte oder Freelancer: Der Einsatz von Selbstständigen zählt wegen seiner beitragsrechtlichen Risiken, denen stets haftungsrechtlichen Konsequenzen auf dem Fuß folgen, zu den gefahrgeneigten Bereichen der fachanwaltlichen Tätigkeit. An dieser Stelle soll nach der Rechtsprechung von BSG und BGH das Statusklärungsverfahren gem. § 7a SGB IV Klarheit und Rechtssicherheit bieten. Um diese Zeile besser zu erreichen wurde das Anfrageverfahren mit Wirkung zum 1.4.2022 umfangreich novelliert.

Bieten aber Prognoseentscheidung, Gruppenfeststellung und Dreiecksfeststellung tatsächlich die erhofften Vorteile? Oder erweist sich das Anfrageverfahren auch hier als „vergiftetes Geschenk“? Welche Risiken des neuen Verfahrens sind abzusichern? Welcher Weg steht zur Verfügung? Welche Rolle und welcher Stellenwert verbleibt der Statusklärung wegen der neuen Rechtsprechungslinien des BSG zu Beschäftigung und fiktiver Selbstständigkeit?

Hierzu erhalten sie in unserem fachgebietsübergreifenden Seminar praxisgerecht das erforderliche Know How.

Themen

  1. Schwerpunkte des neues Statusklärungsverfahrens
  • Unterschiede bisheriges – novelliertes Verfahren
  • Gruppenbescheid
  • Vorabfeststellung
  • Beschleunigtes Verfahren
  1. Statusklärungsverfahren als Risikominimierung und als Compliance-Baustein
  • Beitragsrisiken und bedingter Vorsatz für Säumniszuschlag und 30-jährige Verjährung
  • Straf- und OWi-Recht sowie Haftung der Geschäftsführer
  • Beraterhaftung
  1. Risken den neuen Statusklärung
  • Wissenszurechnung
  • Globalantrag und Globalhaftung
  • Honorardifferenzanspruch Arbeitgeber als Risiko Auftragnehmer?
  1. Nach BSG-Urteilen zu ärztlichem und pflegerischem Personal: Betroffene Berufsgruppen
  1. Statusklärung richtig eingesetzt
  • Anforderungen nach BSG
  • timing und wording

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Arbeitsrecht” oder “Sozialrecht” (2,5 FAO-Stunden).


ONLINE-Seminare:

Online-Seminare werden ausschließlich im ONLINE-Format angeboten und die Teilnehmer/innen haben sich in den virtuellen Seminarraum einzuloggen.

Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern oder alternativ: Kopfhörer bzw. Headset
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): nicht Bedingung
  • Webbrowser (Empfehlung: Google Chrome oder Firefox) oder Zoom Client Software

Sofern Sie insoweit Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen unter 0711/222155-50.

Ablauf:

Sie erhalten einen Tag vor Beginn des Seminars von uns eine E-Mail mit Logindaten zu der Veranstaltung. Weiter erhalten Sie mit dieser E-Mail das Skript/die Präsentationsunterlagen des Dozenten. Wir empfehlen, die Seminarunterlagen vorab auszudrucken, damit Sie das Seminar besser verfolgen können und ebenfalls während des Vortrags entsprechende Notizen anbringen können.

Wir empfehlen Ihnen, ca. 15 Minuten vor Seminarbeginn über die Zugangsdaten dem Seminar beizutreten.

Das Seminar startet sodann in der vorgegebenen Uhrzeit. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zum einen die Präsentationsunterlagen des Dozenten und zum anderen den Dozenten selbst. Sie können jederzeit mit dem Dozenten als auch mit den anderen Teilnehmer/innen entweder über den Chat oder verbal kommunizieren.

Anwesenheitskontrolle:

In den Präsentationsunterlagen sind verschiedene Tierbilder eingepflegt. Sie werden von uns am Ende der Veranstaltung aufgefordert, die von Ihnen gesichteten Tierbilder in den Chat zu schreiben. Der Chat ist zu diesem Zeitpunkt so geschaltet, dass Sie ausschließlich mit uns als Veranstalter kommunizieren können und die anderen Teilnehmer/innen nicht Ihre Eingabe sehen.

Nach Prüfung Ihrer Anwesenheit erhalten Sie erhalten einige Tage nach der Veranstaltung das Fortbildungszertifikat auf dem Postweg übermittelt.

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