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Sanierungsrecht 2022 – Vorbereitung, Verfahren und Plan (6 FAO-Stunden)

Seminar-ID 9_220315-S-FA
Gebühr pro Person  290,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 15. März 2022 - 16. März 2022
Uhrzeit: 14:00 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Webel, Benjamin, Dr., Richter am AG Ulm und Leiter der Insolvenzabteilung
ESF-gefördert: Ja - ESF-Förderung von 25 % bzw. 50 % möglich
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

Seit dem 01.01.2021 ist es in Kraft getreten, das SanInsFoG, das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts.

Es handelt sich hierbei um die größte Reform seit Einführung der InsO. Es wird sowohl das präventive Restrukturierungsverfahren eingeführt, als auch die Ergebnisse der ESUG Evaluation umgesetzt und das alles unter dem Eindruck der COVID19 Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Durch neu eingeführte Regelungen wurde die Eigenverwaltung gestärkt werden und Insolvenzpläne häufiger werden. Die Praxiserfahrungen der ersten Jahre haben gezeigt, dass die Veränderungen von der Praxis angenommen werden und bspw. die Eigenverwaltung nunmehr als Sanierungsinstrument eine nicht unerhebliche Rolle spielt.

Parallel hierzu stehen wir vor der Umsetzung der Richtlinie für ein präventives Restrukturierungsverfahren. Damit geht die wohl größte Reform der InsO seit ihrer Einführung einher.

Dieses Seminar soll aktuelle Probleme beleuchten und gleichzeitig die Diskussion über Aktuelles aus dem Sanierungsrecht ermöglichen.

  1. Gesetzgebung und Allgemeines
  • Ergebnisse der ESUG Evaluation und ihre Folgen
  • Abgrenzung zum StaRUG. Welche Sanierungsoptionen gibt es?
  • Darstellung des neuen Gesetzes zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung.
  1. Die Eigenverwaltung
  • Zugang zur neuen Eigenverwaltung
  • Kostenfrage als Voraussetzung der Eigenverwaltung
  • Vergleich altes Eigenverwaltungsrecht/neues Eigenverwaltungsrecht
  • Haftung der Geschäftsleiter nach neuem Recht
  • Masseverbindlichkeiten, unechter Massekredit und Aufhebung im Eröffnungsverfahren, wie läuft was im neuen Recht?
  • Schutzschirmverfahren
  • Einzelermächtigungen innerhalb und außerhalb der Eigenverwaltung?
  • Der Insolvenzplan: Kernstück einer Sanierung mit diversen Gestaltungsfreiheiten
  • Aktuelle Änderungen im Planrecht
  • Die Vergleichsrechnung im Insolvenzplan
  • Die gerichtliche Prüfung des Insolvenzplans
  • Zulässige und unzulässige Plangestaltungen im Lichte der BGH Rechtsprechung
  • Die Gruppenbildung im Insolvenzplan als Gestaltungsmittel.
  1. Strukturen eines Insolvenzplans
  • Planinitiativrecht
  • Beteiligte am Plan.
  • Materielle und formelle Ausschlussklauseln im Lichte der Rechtsprechung und Gesetzgebung
  • Darstellender Teil
  • Vergleichsrechnung als Herzstück des Insolvenzplans
  • Dual Track ja oder nein?
  • Gruppenbildung als Gestaltungsinstrument
  1. Plangestaltungen
  • Festlegung der Quoten: Flexibel, Fest oder Besserungsschein?
  • Enthaftung des Schuldners
  • Steuerrechtliche Folgen des Forderungserlasses
  • Erfüllungssurrogate und „debt to equity swap“
  • Verwertung des Insolvenzmasse als gestaltungsfähiger Regelungsgegenstand
  • Planbedingung und Planüberwachung
  • Der Insolvenzplan der natürlichen Person
  • Besprechung eines standardisierten Insolvenzplan für Verbraucherinsolvenzen
  1. Rechtsmittel gegen den Plan
  • Obstruktionsverbot
  • Minderheitenschutz
  • Planbeschwerde

Das Seminar soll auch Raum für die Diskussion eigener Probleme und Themen der Teilnehmer rund um das Sanierungsrecht bieten. Es soll auch am besten tagesaktuell gestaltet sein, so dass die Schwerpunktsetzung auf kurzfristige Gesetzgebungen und Gesetzesentwürfe angepasst werden wird.

Die Teilnehmer erhalten ausführliche Unterlagen zu dieser Veranstaltung.

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Insolvenzrecht” (6 FAO-Stunden)

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Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:

Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern oder alternativ: Kopfhörer bzw. Headset
Stabile Internetverbindung
Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
Web-Kamera (Video): nicht Bedingung
Webbrowser (Empfehlung: Google Chrome oder firefox) oder Zoom Client Software
Sofern Sie insoweit Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen unter 0711/222155-50.

Ablauf:

Sie erhalten einen Tag vor Beginn des Seminars von uns eine E-Mail mit Logindaten zu der Veranstaltung. Weiter erhalten Sie mit dieser E-Mail das Skript/die Präsentationsunterlagen des Dozenten. Wir empfehlen, die Seminarunterlagen vorab auszudrucken, damit Sie das Seminar besser verfolgen können und ebenfalls während des Vortrags entsprechende Notizen anbringen können.

Wir empfehlen Ihnen, ca. 15 Minuten vor Seminarbeginn über die Zugangsdaten dem Seminar beizutreten.

Das Seminar startet sodann in der vorgegebenen Uhrzeit. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zum einen die Präsentationsunterlagen des Dozenten und zum anderen den Dozenten selbst. Sie können jederzeit mit dem Dozenten als auch mit den anderen Teilnehmer/-innen entweder über den Chat oder verbal kommunizieren.

Anwesenheitskontrolle:

In den Präsentationsunterlagen sind verschiedene Tierbilder eingepflegt. Sie werden von uns am Ende der Veranstaltung aufgefordert, die von Ihnen gesichteten Tierbilder in den Chat zu schreiben. Der Chat ist zu diesem Zeitpunkt so geschaltet, dass Sie ausschließlich mit uns als Veranstalter kommunizieren können und die anderen Teilnehmer/-innen nicht Ihre Eingabe sehen.

Nach Prüfung Ihrer Anwesenheit erhalten Sie erhalten einige Tage nach der Veranstaltung das Fortbildungszertifikat auf dem Postweg übermittelt.

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