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Praktikerseminar: Problemfelder inländisches Gesellschaftsrecht – GmbH, UG, "kleine" AG, Verschmelzungen mit Rechtsprechungs-Update

Seminar-ID 98_180607-S-FA
Gebühr pro Person  220,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 7. Juni 2018
Uhrzeit: 12:00 - 18:30 Uhr
Dozent(en):
Schulte, Christian, Dr., Dr., M.A., Richter im Handelsregister des AG Berlin-Charlottenburg
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

Das Seminar befasst sich mit typischen Fallgestaltungen aus dem Gesellschaftsrecht der kleineren und mittleren Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen dabei praktische Fragen (z. B. typische Fehlerquellen in „Standardsituationen“ und Reaktionsmöglichkeiten). Der Seminarinhalt reicht thematisch von der Gründungsberatung bis zur Liquidation der Gesellschaft, eingebettet in ein „Rechtsprechungs-Update“ („Was hat diese BGH-Entscheidung für Auswirkungen auf meine Mandatsbearbeitung?“). Herr Dr. Dr. Schulte hat Berufserfahrung als Rechtsanwalt, im Notariat und in der öffentlichen Verwaltung und kann daher oft einen neuen Blickwinkel auf die Mandatsbearbeitung vermitteln.

  • Probleme bei Gründung und Satzungsänderungen der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt)
  • Kapitalerhöhungen bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
  • aktuelle Probleme des Firmenrechts
  • inländische Geschäftsanschrift / Empfangs- und Zustellungsbevollmächtigte
  • Probleme bei „wirtschaftlicher Neugründung”
  • Probleme mit der Gesellschafterliste (GmbHG-Novelle 2017 !)
  • anwaltliche Vorbereitung der Gründung einer Aktiengesellschaft
  • Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung nicht-börsennotierter Aktiengesellschaften mit Satzungsänderungen
  • Kapitalerhöhungen aus genehmigtem und bedingtem Kapital
  • Verschmelzungsvorgänge unter Beteiligung von GmbH´s und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt)
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Kapitalgesellschaftsrecht und deren Auswirkungen auf die anwaltliche Praxis

Die Teilnehmer erhalten ein aktuelles Skript.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften „Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Internationales Wirtschaftsrecht“ (6 Zeitstunden)

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