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Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, sozialrechtliche Stolpersteine und Haftungsrisiken vermeiden

Seminar-ID 58_181113-S-FA
Gebühr pro Person  220,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 13. November 2018
Uhrzeit: 09:00 - 16:00 Uhr
Dozent(en):
Schmidt, Bettina, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht
ESF-gefördert: Ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

In dieser arbeits- und sozialrechtlichen Fortbildung werden die Probleme behandelt, die angesichts der demografischen Entwicklung gerade im Arbeits- und Sozialrecht immer wichtiger werden und die jeder Praktiker kennen sollte. In den nächsten Jahren wird die sog. “Babyboomer”-Generation in den Ruhestand gehen. Das Seminar greift die Rahmenvorgaben eines (vorzeitigen) Ausscheidens aus dem Erwerbsleben auf, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu berücksichtigen sind. Besonderes Augenmerk erhalten dabei die “Stolpersteine”, die immer wieder Anstoß zu Haftungsfragen geben. Dieses Seminar erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, um diese zielführend für die Beratung von Mandanten zu nutzen.

Es werden im Rahmen des Schwerpunkts “Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand” insbesondere die Neuregelungen zur Rente einschließlich des Flexirentengesetzes und der Erwerbsminderungsrente erläutert, u.a.

unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer früher in Altersrente gehen können,

  • in welchen Fällen sich ein Zuwarten bis zur gesetzlichen Regelaltersrente lohnt,
  • ob und unter welchen Voraussetzungen es sich finanziell lohnt, mit Abschlägen in die vorzeitige Altersrente zu gehen,

und

  • welche Besonderheiten in der Beratung älterer Arbeitnehmer bei der vorzeitigen
  • Altersrente nach 45 Versicherungsjahren (“Nahles-Rente”) zu beachten sind, um die “Babyboomer”-Generation optimal arbeits- und sozialrechtlich beraten zu können.

 

Ergänzend behandelt wird sowohl das Thema Krankengeld sowie die Besonderheiten beim Thema Arbeitslosigkeit und Krankheit, als auch die sozialrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sowie die Ruhens- und Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung der seit Juli 2017 geänderten fachlichen Weisungen der Arbeitsagentur.

I. Rentenrecht -Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Altersrenten

  1. Rentenvoraussetzungen
  2. Stolpersteine bei Altersteilzeitvereinbarungen
  3. Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236 a SGB VI)
  4. Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236 SGB VI)
  5. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI)
  6. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§§ 38, 236b SGB VI)
  7. Flexirente
  8. Mütterrente
  9. Erwerbsminderungsrenten

II. Besonderheiten beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand in der Arbeitslosenversicherung

  1. Arbeitslosmeldung (§ 141 SGB III)
  2. Arbeitslosmeldung und Krankheit
  3. Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
  4. Ruhen wegen Anspruchs auf eine andere Sozialleistung
  5. Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (§ 157 SGB III)
  6. Ruhen bei Entlassungsentschädigung (§ 158 SGB III)
  7. Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe, insbesondere bei Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III)

III. Krankengeld

  1. Berechtigter Personenkreis
  2. Ausschluss des Anspruchs auf Krankengeld
  3. Arbeitsunfähigkeit
  4. Meldung
  5. Überprüfung durch den MdK/Aufforderung zur Reha/Rente
  6. Beginn und Dauer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelung vom Juli 2015
  7. Höhe des Krankengeldes

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Arbeitsrecht“ oder „Sozialrecht“ (6 Zeitstunden).

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