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RVG Brandaktuell – Die Änderungen zum 01.10.2021 – „Gesetz zum Verbraucherschutz in Inkassosachen“ und „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“

Seminar-ID 211019_2-S-MA
Gebühr pro Person  140,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 19. Oktober 2021
Uhrzeit: 13:30 - 17:00 Uhr
Dozent(en):
Enders, Horst-Reiner, Geprüfter Bürovorsteher
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Mastrota

Seminarbeschreibung

Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

Das RVG erfährt zum 1.10.2021 schon wieder zahlreiche Änderungen durch zwei Gesetze. Diese Änderungen und deren Umsetzung in der Praxis werden in dem Online-Seminar kurz, knackig und effizient dargestellt.

Gegenstand des Seminars sind zum Einen die Neuerungen durch die gesetzlichen Änderungen im RVG durch das -überwiegend- am 1.10.2021 in Kraft tretende Gesetz zum Verbraucherschutz in Inkassosachen. Die in Inkassosachen tätigen Kanzleien werden Überlegungen anstellen müssen, wie sie die durch die gesetzlichen Neuregelungen insbesondere im außergerichtlichen Bereich entstehenden Gebührenverluste wieder „ausgleichen“.

Themenschwerpunkte hierzu sind u. a.

  • Zukünftige Auftrags- und Mandatsgestaltung in Inkassosachen?
  • Zahlreiche Hinweispflichten schon im Aufforderungsschreiben und weitere Auskunftspflichten auf Verlangen des Schuldners!
  • Unglaublich: Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr! In welchen Fällen tatsächlich?
  • Einigungsgebühr bei Teilzahlungsvergleich schrumpft von 1,5 auf 0,7!
  • Schuldner muss die RA-Gebühren für Teilzahlungsvergleich nur noch erstatten, wenn er zuvor auf die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten hingewiesen worden ist! Wie muss der Hinweis aussehen?
  • Darf jetzt der Rechtsanwalt im Bereich der Zwangsvollstreckung ein Erfolgshonorar vereinbaren und auch die Gerichtsvollzieherkosten und Gerichtskosten im Misserfolgsfalle tragen?

Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt auch im Bundesrat verabschiedet. Das Gesetz tritt ebenfalls schon am 1.10.2021 in Kraft und bringt ebenfalls zahlreiche Änderungen im Bereich der Anwaltsvergütung mit sich.

Themenschwerpunkte hierzu sind u. a.:

  • Erleichterte Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Erfolgshonorars!
  • Ist bei Geldforderungen bis 2.000 € immer ein Erfolgshonorar möglich?
  • Ist bei Inkassodienstleistungen auch bei höheren Geldforderungen die Vereinbarung eines Erfolgshonorar zulässig? Für welche Tätigkeitsbereiche?
  • Darf der Rechtsanwalt jetzt auch für den Mandanten Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten übernehmen?


    Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:

     

    • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern oder alternativ: Kopfhörer bzw. Headset
    • Stabile Internetverbindung
    • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
    • Web-Kamera (Video): nicht Bedingung
    • Webbrowser (Empfehlung: Google Chrome oder firefox) oder Zoom Client Software

    Sofern Sie insoweit Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen unter 0711/222155-50.

    Ablauf:

    Sie erhalten einen Tag vor Beginn des Seminars von uns eine E-Mail mit Logindaten zu der Veranstaltung. Weiter erhalten Sie mit dieser E-Mail das Skript/die Präsentationsunterlagen des Dozenten. Wir empfehlen, die Seminarunterlagen vorab auszudrucken, damit Sie das Seminar besser verfolgen können und ebenfalls während des Vortrags entsprechende Notizen anbringen können.

    Wir empfehlen Ihnen, ca. 15 Minuten vor Seminarbeginn über die Zugangsdaten dem Seminar beizutreten.

    Das Seminar startet sodann in der vorgegebenen Uhrzeit. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zum einen die Präsentationsunterlagen des Dozenten und zum anderen den Dozenten selbst. Sie können jederzeit mit dem Dozenten als auch mit den anderen Teilnehmer/-innen entweder über den Chat oder verbal kommunizieren.

    Sie erhalten einige Tage nach der Veranstaltung das Fortbildungszertifikat sowie die Rechnung auf dem Postweg übermittelt.

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