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Aktuelles zu Ruhens- und Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld (3 FAO-Stunden)

Seminar-ID 211124_6-S-FA
Gebühr pro Person  125,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 24. November 2021
Uhrzeit: 09:00 - 12:15 Uhr
Dozent(en):
Schmidt, Bettina, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

Modul 2: “Aktuelles zu Ruhens- und Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld” am Mittwoch, 24.11.2021, 09.00 Uhr – 12.15 Uhr:

Die Ruhens- und Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld sind ein „Dauerbrenner“ bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Bereits bei der arbeitsrechtlichen Beratung und Tätigkeit vor einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen sollten die sozialrechtlichen Ruhens- und Sperrzeiten nach den §§ 156 bis 159 SGB III mitberücksichtigt werden. Dieses 3-stündige Seminar erläutert die Ruhens- und Sperrzeiten nach dem §§ 156 – 159 SGB III mit vielen Praxisbeispielen und gibt auch einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.

  1. Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs als Zahlungssperre
  2. Ruhen wegen Anspruchs auf eine andere Sozialleistung (§ 156 SGB III)
  3. Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (§ 157 SGB III)
  • Arbeitsentgelt (§ 157 Abs. 1 SGB IIII)
  • Gleichwohlgewährung als Ausnahmetatbestand (§ 157 Abs. 3 SGB III)
  • Doppelleistung wegen Beendigung des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses
  • Verzicht des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt
  • Abfindungsvergleiche
  • Urlaubsabgeltung (§ 157 Abs. 2 SGB III)
  • Krankenversicherung beim Ruhen nach § 157 SGB III
  1. Ruhen bei Entlassungsentschädigung (§ 158 SGB III)
  • Sinn und Zweck der Regelung
  • Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
  • Entlassungsentschädigung
  • Beginn und Ende des Ruhens
  • Begrenzung des Ruhens (§ 158 Abs. 2 SGB III)
  • Gleichwohlgewährung und Anspruchsübergang (§ 158 Abs. 4 SGB III)
  • Sozialversicherung bei Ruhen der Leistung
  1. Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe, insbesondere bei Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag (§ 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III
    –> Lösung des Beschäftigungsverhältnisses
    –>Kausalität
    –> Verschulden
    –> Wichtiger Grund
    –> Beweislast
    –> Beginn und Ende der Sperrzeit
    –> Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld als Rechtsfolge einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe
    –> Vermeidungsstrategien
    –> Sozialversicherung bei Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nach §159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Arbeitsrecht” oder “Sozialrecht” (3 FAO-Stunden)

Sie können diese Veranstaltung mit dem Seminar “Aktuelle Probleme der Rückforderung von Kurzarbeitergeld und Schadensersatzforderungen der Bundesagentur für Arbeit nach der COVID-19-Pandemie” am Dienstag, 23.11.2021, 09.00 Uhr – 12.15 Uhr kombinieren.

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ONLINE-Seminare:

Online-Seminare werden ausschließlich im ONLINE-Format angeboten und die Teilnehmer/innen haben sich in den virtuellen Seminarraum einzuloggen.

Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern oder alternativ: Kopfhörer bzw. Headset
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): nicht Bedingung
  • Webbrowser (Empfehlung: Google Chrome oder Firefox) oder Zoom Client Software

Sofern Sie insoweit Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen unter 0711/222155-50.

Ablauf:

Sie erhalten einen Tag vor Beginn des Seminars von uns eine E-Mail mit Logindaten zu der Veranstaltung. Weiter erhalten Sie mit dieser E-Mail das Skript/die Präsentationsunterlagen des Dozenten. Wir empfehlen, die Seminarunterlagen vorab auszudrucken, damit Sie das Seminar besser verfolgen können und ebenfalls während des Vortrags entsprechende Notizen anbringen können.

Wir empfehlen Ihnen, ca. 15 Minuten vor Seminarbeginn über die Zugangsdaten dem Seminar beizutreten.

Das Seminar startet sodann in der vorgegebenen Uhrzeit. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zum einen die Präsentationsunterlagen des Dozenten und zum anderen den Dozenten selbst. Sie können jederzeit mit dem Dozenten als auch mit den anderen Teilnehmer/innen entweder über den Chat oder verbal kommunizieren.

Anwesenheitskontrolle:

In den Präsentationsunterlagen sind verschiedene Tierbilder eingepflegt. Sie werden von uns am Ende der Veranstaltung aufgefordert, die von Ihnen gesichteten Tierbilder in den Chat zu schreiben. Der Chat ist zu diesem Zeitpunkt so geschaltet, dass Sie ausschließlich mit uns als Veranstalter kommunizieren können und die anderen Teilnehmer/innen nicht Ihre Eingabe sehen.

Nach Prüfung Ihrer Anwesenheit erhalten Sie erhalten einige Tage nach der Veranstaltung das Fortbildungszertifikat auf dem Postweg übermittelt.

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