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Aktuelle Probleme der Rückforderung von Kurzarbeitergeld und Schadensersatzforderungen der Bundesagentur für Arbeit nach der COVID-19-Pandemie (3 FAO-Stunden)

Seminar-ID 211123_6-S-FA
Gebühr pro Person  125,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 23. November 2021
Uhrzeit: 09:00 - 12:15 Uhr
Dozent(en):
Schmidt, Bettina, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht
ESF-gefördert: Nein
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

Modul 1: “Aktuelle Probleme der Rückforderung von Kurzarbeitergeld und Schadensersatzforderungen der Bundesagentur für Arbeit nach der COVID-19-Pandemie” am Dienstag, 23.11.2021, 09.00 Uhr – 12.15 Uhr:

Die COVID-19-Pandemie hat in ihrem Verlauf viele Betriebe und Unternehmen in Deutschland zur Einführung von Kurzarbeit gezwungen. Dabei stellt sich zunehmend öfter in der arbeits- und sozialrechtlichen Praxis die Problematik, dass die Arbeitsagenturen immer öfter die Angaben der Betriebe zur Kurzarbeit überprüfen und auch bereits gezahltes Kurzarbeitergeld zurückfordern. Auch stellt sich die Frage, ob die Arbeitsagentur auch von Arbeitnehmern das erhaltene Kurzarbeitergeld zurückfordern kann und ob Arbeitnehmern Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber oder Betriebsrat zustehen können, wenn diese zu spät oder fehlerhaft Kurzarbeitergeld beantragt haben. Darüber hinaus sehen die gesetzlichen Regelungen im SGB III auch Schadensersatzansprüche der Bundesagentur gegenüber Arbeitgebern vor, die häufig in der arbeits- und sozialrechtlichen Praxis nicht bekannt sind.

Diese 3-stündige ONLINE-Fortbildung gibt einen umfassenden Überblick, wie Betriebe und Arbeitnehmer mit dieser Problematik rechtssicher umgehen können.

Selbstverständlich wird die sozialrechtliche Rechtsprechung zu dieser Problematik umfassend und praxisnah behandelt, aber auch die sich hieraus ergebende Strategie für die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

  • Rechtsgrundlagen der Gewährung von Kurzarbeitergeld
  • Erheblicher Arbeitsausfall
  • Betriebliche Voraussetzungen
  • Persönliche Voraussetzungen
  • Anzeige des Arbeitsausfalls und der betrieblichen Voraussetzungen durch den Arbeitgeber
  • Zweistufiges Verfahren bei der Kurzarbeitergeldbewilligung
  • Bindungswirkung des Anerkennungsbescheides
  • Antragsverfahren
  • Rechtsfolgen bei unrichtigen Angaben im Kurzarbeitergeldverfahren
  • Besonderheiten bei der vorläufigen Bewilligung von Kurzarbeitergeld
  • Erstattungsforderung der Agentur für Arbeit gegenüber Arbeitnehmern
  • Arbeitsrechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Ablauf und Besonderheiten im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren bei der Rückforderung von Kurzarbeitergeld

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Arbeitsrecht” oder “Sozialrecht” (3 FAO-Stunden)

Sie können dieses Seminar kombinieren mit der Veranstaltung “Aktuelles zu Ruhens- und Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld” am Mittwoch, 24.11.2021, 09.00 Uhr – 12.15 Uhr

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ONLINE-Seminare:

Online-Seminare werden ausschließlich im ONLINE-Format angeboten und die Teilnehmer/innen haben sich in den virtuellen Seminarraum einzuloggen.

Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern oder alternativ: Kopfhörer bzw. Headset
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): nicht Bedingung
  • Webbrowser (Empfehlung: Google Chrome oder Firefox) oder Zoom Client Software

Sofern Sie insoweit Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen unter 0711/222155-50.

Ablauf:

Sie erhalten einen Tag vor Beginn des Seminars von uns eine E-Mail mit Logindaten zu der Veranstaltung. Weiter erhalten Sie mit dieser E-Mail das Skript/die Präsentationsunterlagen des Dozenten. Wir empfehlen, die Seminarunterlagen vorab auszudrucken, damit Sie das Seminar besser verfolgen können und ebenfalls während des Vortrags entsprechende Notizen anbringen können.

Wir empfehlen Ihnen, ca. 15 Minuten vor Seminarbeginn über die Zugangsdaten dem Seminar beizutreten.

Das Seminar startet sodann in der vorgegebenen Uhrzeit. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zum einen die Präsentationsunterlagen des Dozenten und zum anderen den Dozenten selbst. Sie können jederzeit mit dem Dozenten als auch mit den anderen Teilnehmer/innen entweder über den Chat oder verbal kommunizieren.

Anwesenheitskontrolle:

In den Präsentationsunterlagen sind verschiedene Tierbilder eingepflegt. Sie werden von uns am Ende der Veranstaltung aufgefordert, die von Ihnen gesichteten Tierbilder in den Chat zu schreiben. Der Chat ist zu diesem Zeitpunkt so geschaltet, dass Sie ausschließlich mit uns als Veranstalter kommunizieren können und die anderen Teilnehmer/innen nicht Ihre Eingabe sehen.

Nach Prüfung Ihrer Anwesenheit erhalten Sie erhalten einige Tage nach der Veranstaltung das Fortbildungszertifikat auf dem Postweg übermittelt.

 

 

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