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Aktuelles zum RVG – mit Änderungen zum 01.10.2021

Seminar-ID 41_211129-S-MA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 29. November 2021
Uhrzeit: 09:00 - 16:00 Uhr
Dozent(en):
Scheungrab, Karin, Dipl.-Rechtspflegerin (FH) und Datenschutzbeauftragte
ESF-gefördert: nein, im Moment stehen leider keine weiteren Fördergelder für 2021 zur Verfügung
Ansprechpartner Stellmacher

Seminarbeschreibung

Das Seminar findet aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ausschließlich ONLINE statt

Sowohl die Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz zum 01.01.2021 als auch die Änderungen durch das am 01,10.2021 in Kraft tretende Gesetz zum Verbraucherschutz in Inkassosachen sind Gegenstand des Seminars – Es gibt daher vieles Interessantes und Neues zum RVG – wir bringen Sie auf den aktuellen Stand:

Aktuelles zur Geschäftsgebühr

  • BGH zum Entwurf eines gemeinschaftlichen Testamentes
  • BGH zur Erstellung und Überprüfung eines Vertrages

Aktuelles und neues zur fiktiven Terminsgebühr

Aktuelles und Neues zur Geschäftsgebühr und der Einigungsgebühr für Inkassodienstleistungen und Ratenzahlungsvereinbarungen

  • Neuer Gebührenrahmen
  • Gegenstandswertbegrenzung
  • Neue Hinweisverpflichtungen

Aktuelles zur Kostenerstattung

  • Das beA und die Dokumentenpauschale
  • Parteireisekosten und Parteikosten für Ortstermin
  • Reisekosten des Anwalts, bei der überörtlichen Sozietät
  • Verzinsungsbeginn
  • Vorgerichtliche Anwaltskosten
  • Gegenstandswertberechnung

Problemfälle umschifft:

  • Ordnungsgemäße Rechnungslegung und die Folgen für die Erstattung durch die Gegenseite
  • Der beratungsresistente Mandant und dessen RSV
  • Einwendungen des Mandanten bei der Kostenfestsetzung gegen ihn
    • Wann zu berücksichtigen – wann nicht? Was sagt der BGH?

Aktuelles zur Vergütungsvereinbarung auch unter Berücksichtigung des am 25.06.2021 in Kraft getretenen Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt.

  • Formalien – Inhalte – Rechtsprechung

Ergänzungen je nach Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte

 

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Was sind die technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren?

Voraussetzung sind ein aktueller Browser und eine stabile Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite. Die Online-/Hybridseminare sind am besten über PC/Laptop erreichbar, da diese häufig bereits mit einer Kamera und einem Mikrofon ausgestattet sind. Sie benötigen jedoch KEINE Kamera und nur ein Mikrofon, wenn Sie mündlich eine Frage stellen möchten. Ansonsten können Sie Ihre Fragen im Chatroom schriftlich stellen.

Wie betritt man einen virtuellen Seminarraum?

Sie werden nach Ihrer Anmeldung eine Mail mit einem Link erhalten. Über diesen Link können Sie den Seminarraum unkompliziert betreten.

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