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Insolvenzrecht für die Arbeitsrechtspraxis (6 FAO-Stunden)

Seminar-ID 61_211015-S-FA
Gebühr pro Person  270,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 15. Oktober 2021
Uhrzeit: 12:30 - 19:00 Uhr
Dozent(en):
Webel, Benjamin, Dr., Richter am AG Ulm und Leiter der Insolvenzabteilung
Haslach, Katharina, Richterin am Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen
ESF-gefördert: nein, im Moment stehen leider keine weiteren Fördergelder für 2021 zur Verfügung
Ansprechpartner Carmen Rothenbacher

Seminarbeschreibung

Insolvenzrechtliche Probleme begegnen dem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht im Alltag immer wieder. Das Problem daran ist, dass das Insolvenzrecht für die meisten Arbeitsrechtler immer noch ein unbekanntes Wesen ist. Das Insolvenzrecht hat Einfluss auf die Zwangsvollstreckung, auf laufende Prozesse und auf laufende Vertragsverhältnisse. Der falsche Umgang oder das Übersehen von Problemen mit Bezug zur Insolvenzordnung kann schnell zur Falschberatung und damit einem Haftungsfall führen.

Ein grundlegendes Problembewusstsein und Systemverständnis reicht indes häufig schon aus um die gröbsten Fehler zu vermeiden.

Dieses Seminar führt in die Grundlagen des Insolvenzrechts ein und gibt einen Überblick über die relevanten Probleme in der alltäglichen Beratungs- und Prozesssituation des Rechtsanwalts. Außerdem sollen die arbeitsrechtlichen Besonderheiten herausgearbeitet werden, so beispielsweise auch, wie es sich mit Ansprüchen auf Abfindungs- oder Sonderzahlungen, auf Urlaubsabgeltung oder auf Erteilung von Zeugnissen verhält, wenn der Arbeitgeber insolvent ist.

Es werden folgende Themen behandelt:

I. Grundlagen des Insolvenzrechts
• Beteiligte des Insolvenzverfahrens
• Auswahl des Insolvenzverwalters
• Antragsstellung: Fremdantrag und Eigenantrag
• Sicherungsmaßnahmen
• Insolvenzplan und Eigenverwaltung
II. Wirkungen der Insolvenz auf andere Rechtsverhältnisse
• Wirkungen auf laufende Prozesse
• Wirkungen auf Dauerschuldverhältnisse (H)
o Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters bei noch nicht begonnenen Arbeitsverhältnissen
o Fortgeltung des Kündigungsschutzgesetzes
o Das insolvenzrechtliche Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters
o Kündigungen in der Insolvenz
 Kündigungsfristen
 Kündigungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter
 „Verfrühungsschaden“
 Nachkündigung in der Insolvenz
 Besonderer Kündigungsschutz
III. Insolvenzrechtliche Besonderheiten im Arbeitsrecht
• Geltendmachung von Masseverbindichkeiten und Insolvenzforderungen (174 ff InsO) (H)
o Allgemein
o Entgeltrückstände
o Abfindungen
o Einmalzahlungen und erfolgsabhängige Vergütungen
o Urlaubsansprüche
• Aktiv- und Passivlegitimation im Arbeitsrecht
o Kündigungsschutzklagen
o Zahlungsklagen
o Zeugnisanspruch in der Insolvenz
• Kollektives Arbeitsrecht in der Insolvenz
o Beteiligungsrechte des Betriebsrats
o Interessenausgleich
o Betriebsänderung in der Insolvenz
o Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz, § 126 InsO
o Sozialplan
• PKH für Insolvenzverwalter und Betriebsrat
IV. Exkurs: Privatinsolvenz des Arbeitnehmers

Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Unterlagen.

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft “Arbeitsrecht” oder “Insolvenzrecht” (6 FAO-Stunden)


Technische Voraussetzungen als ONLINE-Teilnehmer/in:

  • Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern oder alternativ: Kopfhörer bzw. Headset
  • Stabile Internetverbindung
  • Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
  • Web-Kamera (Video): nicht Bedingung
  • Webbrowser (Empfehlung: Google Chrome oder firefox) oder Zoom Client Software

Sofern Sie insoweit Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen unter 0711/222155-50.

Ablauf:

Sie erhalten einen Tag vor Beginn des Seminars von uns eine E-Mail mit Logindaten zu der Veranstaltung. Weiter erhalten Sie mit dieser E-Mail das Skript/die Präsentationsunterlagen des Dozenten. Wir empfehlen, die Seminarunterlagen vorab auszudrucken, damit Sie das Seminar besser verfolgen können und ebenfalls während des Vortrags entsprechende Notizen anbringen können.

Wir empfehlen Ihnen, ca. 15 Minuten vor Seminarbeginn über die Zugangsdaten dem Seminar beizutreten.

Das Seminar startet sodann in der vorgegebenen Uhrzeit. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zum einen die Präsentationsunterlagen des Dozenten und zum anderen den Dozenten selbst. Sie können jederzeit mit dem Dozenten als auch mit den anderen Teilnehmer/innen entweder über den Chat oder verbal kommunizieren.

Anwesenheitskontrolle:

In den Präsentationsunterlagen sind verschiedene Tierbilder eingepflegt. Sie werden von uns am Ende der Veranstaltung aufgefordert, die von Ihnen gesichteten Tierbilder in den Chat zu schreiben. Der Chat ist zu diesem Zeitpunkt so geschaltet, dass Sie ausschließlich mit uns als Veranstalter kommunizieren können und die anderen Teilnehmer/innen nicht Ihre Eingabe sehen.

Nach Prüfung Ihrer Anwesenheit erhalten Sie erhalten einige Tage nach der Veranstaltung das Fortbildungszertifikat auf dem Postweg übermittelt.

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