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Medizin-/Sozial-/Verkehrs-/Versicherungsrecht 2021 (15 FAO-Stunden an zwei Tagen) Tag 1: "Aktuelle Änderungen im Kaufrecht ab dem 1.1.2022 für den Autohandel" sowie "Personenschaden" – Tag 2: Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung – Leistungen und Ansprüche für Versicherte“ sowie „Krankenhaus(vergütungs)Recht – Tipps aus richterlicher Sicht“

Seminar-ID 2021_SozR_komp
Gebühr pro Person  690,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Online, Veranstaltung
Datum: 11. November 2021 - 12. November 2021
Uhrzeit: 09:00 - 17:30 Uhr
Dozent(en):
Phieler, Michael, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
Staudinger, Ansgar, Prof. Dr. , Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld
ESF-gefördert: nein, im Moment stehen leider keine weiteren Fördergelder für 2021 zur Verfügung
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Tag 1: Donnerstag, 11.11.2021, 09.00 Uhr – 17.30 Uhr
„Aktuelle Änderungen im Kaufrecht ab dem 1.1.2022 für den Autohandel” sowie “Personenschaden”
Dozent: Prof. Dr. Ansgar Staudinger

Aus aktuellem Anlass geht der Dozent darauf ein, welche teils dramatischen Änderungen sich im Kaufrecht ab dem 1.1.2022 für den Autohandel ergeben. Hier sollte gerade in der Beratung der Verkäufer von Neuwagen wie gebrauchten Fahrzeugen auf die nächste Schuldrechtsreform vorbereitet werden

Weiter werden aktuelle Entscheidungen zum Personenschaden in reinen Inlandsfällen wie in grenzüberschreitenden Konstellationen beleuchtet. Letzteres schließt Verkehrsunfälle mit Personen ein, bei denen der Tatort im Ausland liegt oder sich der Unfall in Deutschland mit einem Gespann ereignet, bei dem der Anhänger im Ausland versichert ist. Jüngste Entscheidungen zum Schmerzensgeld (auch bei Schockschäden) sowie Trauergeld bei Angehörigen und zu Unterhaltsschäden sind Gegenstand des Kurses. Einbezogen werden ferner etwa Grundfragen der Haftung, wenn Kinder als Geschädigte betroffen sind.

Aus aktuellem Anlass geht der Dozent zudem darauf ein, welche teils dramatischen Änderungen sich im Kaufrecht ab dem 1.1.2022 für den Autohandel ergeben. Hier sollte gerade in der Beratung der Verkäufer von Neuwagen wie gebrauchten Fahrzeugen auf die nächste Schuldrechtsreform vorbereitet werden


Tag 2: Freitag, 12.11.2021, 09.00 Uhr – 17.30 Uhr
„Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung – Leistungen und Ansprüche für Versicherte“ sowie „Krankenhaus(vergütungs)Recht – Tipps aus richterlicher Sicht“
Dozent: Vors. Richter am LSG Michael Phieler

“Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung – Leistungen und Ansprüche für Versicherte” (5-stündig)
“Krankenhaus(vergütungs)Recht – Tipps aus richterlicher Sicht” (2,5-stündig)

Inhalte:

Im ersten Teil (5 Stunden) wird die Reaktion der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung auf – neue – Erkrankungen gezeigt und dem Rechtsanwalt/Fachanwalt eine Übersicht über relevante Leistungsarten und die zugehörigen Anspruchsgrundlagen präsentiert. Dabei stehen die gesetzliche Systematik und Anwendungsbeispiele im Vordergrund (Stichworte: evidenzbasierte Medizin und Gemeinsamer Bundesausschuss; individualbasierte/personifizierte Medizin; vertragliche/außervertragliche Leistungsansprüche; Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB); Sachleistung und Kostenerstattung; Ästhetik und Krankheit; Ansprüche aus Gesetz, Satzung, Privatvertrag).

Daneben können die Teilnehmer/innen jederzeit „Wunsch-Themen“ mitteilen, die sodann behandelt werden. Oft gewünscht sind zB  aktuelle Entwicklung der Liposuktion bei Lipödem; Mammareduktions- und andere plastiken incl. Krankheit, Kausalität, entstellende Wirkung; PET/CT, MRT; Krankengeld – Arbeitsunfähigkeit, AU-Bescheinigung, Höhe und Dauer des Kg; § 51 SGB V: vom Krankengeld in den Rentenbezug; Cannabis: § 31 Abs. 6 SGB V;  Hilfsmittel zur Mobilität (Krankenbehandlung und Behinderungsausgleich, unmittelbarer und mittelbarer Behinderungsausgleich, Möglichkeiten und Grenzen der Hilfsmittel-Wahl); § 13 III a SGB V – Voraussetzungen und Rechtsfolgen; § 2 I a SGB V – Anwendungsbereiche).

Die zur Verfügung gestellte sehr umfangreiche Präsentation versteht sich als Angebot. Die konkrete Themenauswahl erfolgt durch die Teilnehmer/innen.

Im zweiten Teil (2,5 Stunden) werden – als Teil des Leistungserbringerrechts der gKV – Vergütungsstreite zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen in den verschiedenen Verfahrensstufen betrachtet und Tipps für Vortrag und Argumentation in Rechtsstreiten gegeben. Dabei spielt auch der Wechsel im Vorsitz des 1. Senats des BSG am 1.1.2020 eine Rolle.

In beiden Teilen der Veranstaltung werden jeweils Tipps für das Verwaltungs-, Widerspruchs-, Klage und einstweilige Rechtsschutzverfahren gegeben.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften  “Medizinrecht” oder “Sozialrecht” oder “Verkehrsrecht” oder “Versicherungsrecht”  (15 Zeitstunden).


Technische Voraussetzungen für die Online-Teilnahme:

Computer oder mobiles Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone etc.) mit Lautsprechern oder alternativ: Kopfhörer bzw. Headset
Stabile Internetverbindung
Mikrofon (Audio): nicht Bedingung für Fragen, alternativ: Nutzung der Chat-Funktion
Web-Kamera (Video): nicht Bedingung
Webbrowser (Empfehlung: Google Chrome oder firefox) oder Zoom Client Software
Sofern Sie insoweit Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen unter 0711/222155-50.

Ablauf:

Sie erhalten einen Tag vor Beginn des Seminars von uns eine E-Mail mit Logindaten zu der Veranstaltung. Weiter erhalten Sie mit dieser E-Mail das Skript/die Präsentationsunterlagen des Dozenten. Wir empfehlen, die Seminarunterlagen vorab auszudrucken, damit Sie das Seminar besser verfolgen können und ebenfalls während des Vortrags entsprechende Notizen anbringen können.

Wir empfehlen Ihnen, ca. 15 Minuten vor Seminarbeginn über die Zugangsdaten dem Seminar beizutreten.

Das Seminar startet sodann in der vorgegebenen Uhrzeit. Sie sehen auf Ihrem Bildschirm zum einen die Präsentationsunterlagen des Dozenten und zum anderen den Dozenten selbst. Sie können jederzeit mit dem Dozenten als auch mit den anderen Teilnehmer/-innen entweder über den Chat oder verbal kommunizieren.

Anwesenheitskontrolle:

In den Präsentationsunterlagen sind verschiedene Tierbilder eingepflegt. Sie werden von uns am Ende der Veranstaltung aufgefordert, die von Ihnen gesichteten Tierbilder in den Chat zu schreiben. Der Chat ist zu diesem Zeitpunkt so geschaltet, dass Sie ausschließlich mit uns als Veranstalter kommunizieren können und die anderen Teilnehmer/-innen nicht Ihre Eingabe sehen.

Nach Prüfung Ihrer Anwesenheit erhalten Sie erhalten einige Tage nach der Veranstaltung das Fortbildungszertifikat auf dem Postweg übermittelt.

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