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Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung unter Einbeziehung der Ehegatteninnengesellschaft – FINDET AUS ORGANISATORISCHEN GRÜNDEN NICHT STATT –

Seminar-ID 15_191105-S-FA
Gebühr pro Person  250,00 € zzgl. 19% USt.
Ort: Stephanstraße 25, 70173 Stuttgart
Datum: 5. November 2019
Uhrzeit: 09:00 - 16:00 Uhr
Dozent(en):
Weber-Monecke, Beatrix, Richterin am BGH a.D.
ESF-gefördert: ja
Ansprechpartner Bauer

Seminarbeschreibung

Güterrecht

  • Haushaltsgegenstände im Alleineigentum
  • Anschaffungen aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen im Zugewinnausgleich
  • Gemischte Schenkung und Zuwendung, die den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist, im Zugewinnausgleich
  • Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten
  • Gesamtschuld iRd Zugewinnausgleichs
  • Illoyale Vermögensminderung
  • Keine Anwendbarkeit der §§ 1378 Abs. 2, 1384 n.F. auf vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschiedene Ehen
  • Ungewöhnlich lange Trennungszeit ist keine unbillige Härte
  • Lottogewinn im Zugewinnausgleich
  • Nichterfüllung der Auskunftspflicht nach § 1379 Abs. 2 und vorzeitiger Ausgleich des Zugewinns
  • Nichtanwendbarkeit des § 1379 Abs. 1 Nr. 1 n.F. auf vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschiedene Ehen
  • Bewertung von Vermögen, das mit einem Nießbrauch belastet ist
  • Zulässigkeit eines Teilantrags iRd Zugewinnausgleichs

Gesamtschuldausgleich

  • Ausgleichsansprüche für Darlehen

Sonstiges Vermögensrecht

  • Anspruch auf Nutzungesentschädigung in entsprechender Anwendung von § 745 Abs. 2
  • Ausgleichsansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Abgrenzung von ehebezogener Zuwendung und Ehegatteninnengesellschaft
  • Ausgleichsansprüche aus Ehegatteninnengesellschaft
  • Schwiegerelternschenkung
  • Ausgleichsanprüche bei Zweikontenmodell

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Familienrecht“ (6 Zeitstunden)

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