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Fachstudiengang Geprüfte/r Rechtsfachwirt/-in 2024- 2026 – HYBRID

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH bietet ab Dezember 2024 einen weiteren 4-semestrigen Studiengang zum Geprüfte/-n Rechtsfachwirt/-in mit 450 Unterrichtsstunden an. Der Studiengang wird in Hybrid durchgeführt, d.h. Sie entscheiden, ob Sie am Unterricht Online oder in Präsenz teilnehmen. Der Unterricht findet  einmal im Monat – entweder montags oder dienstags in der Zeit von 17.30 Uhr – 21.30 Uhr – statt sowie in ganztägigen Crashkursen. Weiter findet ca. 6 – 10 x pro Kalenderjahr der Unterricht an einem Samstag statt. Nähere Informationen erhalten Sie nachstehend unter der Rubrik „Zeitverteilung und Kursstruktur“.

Als Mitarbeiter/-in in Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen, Verbänden und Behörden nehmen Sie Schlüsselfunktionen wahr. Damit Sie dauerhaft erfolgreiche Leistungen erbringen können, müssen Sie aktuelle Rechts- und Praxisentwicklungen, wie z.B. Digitalisierungsmanagement in der Anwaltskanzlei, Legal Tech, Neuerungen im Vergütungs- und Kostenrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Datenschutz in der Anwaltskanzlei sicher beherrschen und ferner ein „Organisationsprofi“ sein.

Der von dem Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH angebotene Fachstudiengang „Geprüfte/-r Rechtsfachwirt/-in“ bietet Ihnen die Chance, sich berufsbegleitend weiter zu qualifizieren und beruflich sowie persönlich aufzusteigen. Mit Ihrer Fortbildung leisten Sie auch einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung Ihres Arbeitgebers, den Sie nach erfolgreichem Fachstudienabschluss durch Ihre vertieften theoretischen Kenntnisse und die optimierte Praxisausbildung spürbar entlasten können. Schaffen Sie mit der erfolgreichen Kursteilnahme und dem staatlich anerkannten Titel die Voraussetzungen dafür. Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Aus- und Fortbildungskompetenz.

Neue Karrierechancen eröffnen sich nach erfolgreich bestandener Prüfung zum Geprüften Rechtsfachwirt/-in. Die Fortbildung zum Rechtsfachwirt ist als staatlich anerkannte Fortbildung eine der Meisterprüfung gleichwertige Fortbildung i.S.v. § 59 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) LHG. Bei Vorliegen der weiteren, in der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) geregelten Voraussetzungen, erwerben die geprüften Rechtsfachwirte daher eine fachgebunde Hochschulzugangsberechtigung. Diese berechtigt sie zu einem Studium mit einem der Fortbildung entsprechendem Inhalt.

Über die fachliche Entsprechung entscheidet die jeweilige Hochschule. Die landesspezifische Hochschulzugangsberechtigung berechtigt zu einem fachgebundenen Studium in Baden-Württemberg, ohne dass es eines zusätzlichen Eignungstests bedarf. Nach einem Jahr des nachweislich erfolgreich absolvierten Studiums wird sie zum Zweck des Weiterstudiums in dem gleichen oder einem affinen Studiengang von allen Bundesländern anerkannt, auch wenn diese zusätzliche Anforderungen an den Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung stellen.

Die Weiterbildung zum/zur Geprüfte/-n Rechtsfachwirt/-in dient damit sowohl der Verbesserung und Vertiefung der in der täglichen Praxis notwendigen Fertigkeiten als auch der Erlangung theoretischer Voraussetzungen für eine akademische Karriere.

Informieren Sie sich auf der Homepage unter www.rak-fortbildungsinstitut.de unter der Rubrik „Fachstudiengang Geprüfte/r Rechtsfachwirt“ über die weiteren beruflichen Möglichkeiten sowie Aufstiegschancen. Wir empfehlen eine baldige Anmeldung, nachdem nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht. Die Anmeldungen werden nach Eingang entsprechend berücksichtigt.

Das Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart GmbH ist zertifiziert. Es besteht die Möglichkeit, ein einkommensunabhängiges Aufstiegs-BAfÖG zu beantragen. Sie bekommen vom Staat einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 50 %, mithin € 1.774,50. Wenn Sie den Restbetrag von € 1.774,50 nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, bekommen Sie einen günstigen KfW-Kredit. Von diesem Kredit erhalten Sie ebenfalls mit Bestehen der Abschlussprüfung einen Teil erlassen. Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie von dem für Sie zuständigen Landratsamt.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen

Herr Torsten Bauer / Frau Yasmin Vellidis
Telefon: 0711 / 22 21 55 – 50
E-Mail: info@rak-fortbildungsinstitut.de

als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Rothenbacher
Geschäftsführerin

Anmeldeschluss bis zum 30. Juni 2024.