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Hinweis für Geprüfte Rechtsfachwirte:

Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019 (BBiMoG) ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.

Die BBiG-Novelle sieht unter §§ 53 ff. BBiG die Einführung neuer Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung folgt vor, welche sich an den Stufen fünf bis sieben der Festlegungen des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) richten:

  1. Fortbildungsstufe: „Geprüfte/r Berufsspezialistin für …“

(§§ 53a Abs. 1 Nr. 1, 53b BBiG-neu, DQR 5) – Lernumfang 400 Stunden

  1. Fortbildungsstufe: „Bachelor Professional in ….“

(§§ 53a Abs. 1 Nr. 1, 53c BBiG-neu, DQR 6) – Lernumfang 1.200 Stunden

  1. Fortbildungsstufe: Master Professional in ..“

(§§ 53a Abs. 1 Nr. 1, 53d BBiG-neu, DQR 7) – Lernumfang 1.600 Stunden


Bisherige Absolventen des Studiengangs „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“:

Der Fortbildungsabschluss zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in ist dem DQR-Niveau 6 zugeordnet und entspricht daher der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe – dem „Bachelor Professional“. Eine Umschreibung der erworbenen Abschlussbezeichnung „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ auf die neue Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“ ist zum jedoch nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass nach Erlass der entsprechenden Prüfungsordnung bei der überwiegenden Anzahl der „bisherigen“ Geprüften Rechtsfachwirte die Voraussetzungen für die Verleihung der neuen Berufsbezeichnung  „Bachelor Professional“ nicht vorliegen, nachdem der erforderliche Lernumfang von 1.200 Stunden (Bachelor Professional) bzw. 1.600 Stunden (Master Professional) nicht erreicht wird.

Das Fortbildungsinstitut wird nach Erlass der neuen Prüfungsordnung für die bisherigen Absolventen des Studiengangs Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ einen weiteren Lehrgang anbietn, mit welchem der erforderliche Lernumfang für den Abschluss „Bachelor Professional“ vermittelt wird. Dies erfolgt voraussichtlich zum einen durch die Ausgabe von Skripten mit Klausuraufgaben, deren Inhalte im Eigenstudium anzueignen sind und einen Umfang in noch festzulegender Höhe von Präsenz-/Onlineunterricht.


Sofern die/der Teilnehmer/in einen Abschluss zum „Master Professional“ anstreben, hat die/der Teilnehmer/in einen zusätzlichen Lernumfang von in der Regel 1.600 Stunden nachzuweisen. Auch hier wird das Fortbildungsinstitut einen entsprechenden Kurs auflegen.

Wie die Prüfung sodann zu erfolgen hat, legt die noch zu erlassende Prüfungsordnung fest. Sobald es hierzu neue Informationen gibt, werden diese auf der Homepage von Rechtsanwaltskammer und Fortbildungsinstitut veröffentlicht werden.


Jetzige Absolventen des Studiengangs „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ mit Prüfungstermin 2022/2023:

Hier gilt das gleiche wie vorerwähnt. Der Abschluss „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ wird nach Bestehen der entsprechenden Prüfungen seitens der Rechtsanwaltskammer verliehen. Sofern die/der Teilnehmer/in einen Abschluss zum „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ anstrebt, hat er den entsprechenden Lernumfang nachzuweisen und eine oder mehrere Prüfungen abzulegen.

Laufende und beginnende Fachstudiengänge zum „Geprüfte/n Rechtsfachwirt/in“:

Auch hier gilt wieder, dass der Abschluss „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ nach Bestehen der Prüfung seitens der Rechtsanwaltskammer verliehen wird.

Sobald eine bundeseinheitliche Prüfungsordnung erlassen wird, wird der Fachstudiengang entsprechend angepasst werden.

Alles in allem ergibt sich, dass Ihre bisherige Fortbildung auf keinen Fall „umsonst“ war oder ist, sondern Ihnen vielmehr die Möglichkeit eröffnet, einen weiteren beruflichen Abschluss anzustreben.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Frau Carmen Rothenbacher unter der Rufnummer 0711 222155-50 zur Verfügung.

Stuttgart, im September 2020

gez. Carmen Rothenbacher

Geschäftsführerin


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